Je nach dem Hilfebedarf des Betreuten legt das Amtsgericht verschiedene Aufgabenkreise fest, für die ich als Betreuer künftig Das Betreuungsgericht entscheidet, in welchen Bereichen ich einen Menschen rechtlich unterstützen darf. Diese Bereiche stehen genau im Betreuungsbeschluss. Eine Betreuung wird nur für Aufgaben angeordnet, bei denen sie wirklich notwendig ist.
Dazu können zum Beispiel folgende Aufgaben gehören:
- Geld und Vermögen verwalten
- bei Fragen zur Gesundheit unterstützen
- Wohnungsangelegenheiten regeln
- Angelegenheiten mit Behörden, Versicherungen, der Rentenversicherung oder Sozialleistungsträgern klären
- Fragen zum Aufenthaltsort regeln
- Ansprüche gegenüber anderen Personen oder Stellen geltend machen
- über eine Unterbringung oder andere Maßnahmen mit Freiheitsentziehung entscheiden. Das ist nur möglich, wenn mir das Gericht diesen Aufgabenbereich ausdrücklich übertragen hat. Häufig ist zusätzlich eine gerichtliche Genehmigung erforderlich.
Das Gericht kann mir einen oder mehrere Aufgabenbereiche übertragen. Welche Aufgaben ich im Einzelfall übernehmen darf, steht immer im Betreuungsbeschluss.
Ich berichte dem Betreuungsgericht regelmäßig über den Verlauf der Betreuung. Wenn ein Aufgabenbereich nicht mehr gebraucht wird oder neue Unterstützung notwendig ist, informiere ich das Gericht. Nur das Gericht darf die Aufgabenbereiche ändern.
Mein Ziel ist es, die betreute Person dabei zu unterstützen, ihre Angelegenheiten möglichst selbst zu regeln. Ich vertrete sie nur, wenn es notwendig ist und der Betreuungsbeschluss dies erlaubt. Dabei stehen ihre Wünsche im Mittelpunkt, soweit ich diese nach den gesetzlichen Regeln umsetzen darf. Wenn nötig, kann ich sie auch gegenüber Behörden, anderen Stellen oder vor Gericht vertreten.