Je nach dem Hilfebedarf des Betreuten legt das Amtsgericht verschiedene Aufgabenkreise fest, für die ich als Betreuer künftig zuständig bin.
Diese Aufgabenkreise sind:
- Vermögenssorge
- Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
- Gesundheitssorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Entscheidung über die Unterbringung
- Wohnungsangelegenheiten
- Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte
Das Amtsgericht kann mich zur Betreuung in mehreren, aber auch nur einem dieser Aufgabenkreise bevollmächtigen.
Bei der jährlichen Überprüfung bespreche ich mit dem Gericht, ob die Aufgabenkreise noch richtig auf die Betreuung zugeschnitten sind. So können Aufgabenkreise entfallen oder auf Antrag neue benannt werden.
Im Rahmen eines Aufgabenkreises vertrete ich die Interessen der von mir Betreuten sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsverfahren.